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   VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11.MZ   

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https://dejure.org/2013,8800
VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11.MZ (https://dejure.org/2013,8800)
VG Mainz, Entscheidung vom 10.01.2013 - 1 K 239/11.MZ (https://dejure.org/2013,8800)
VG Mainz, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 1 K 239/11.MZ (https://dejure.org/2013,8800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 137 Abs 3 WRV, Art 140 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 4 GG, Art 92 GG
    Landesleistungen für jüdische Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit der Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11
    Daraufhin machte der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 - Zahlungsansprüche unmittelbar gegenüber dem Beklagten geltend.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12. Mai 2009 (2 BvR 890/06, BVerfGE 123, 148 und juris, Rn. 177) zur vergleichbaren Regelung des Art. 8 Abs. 1 des Staatsvertrages des Landes Brandenburg mit der jüdischen Gemeinschaft (vom 11. Januar 2005) ausgeführt:.

    Dies ist deshalb der Fall, weil ein (nur) bei Annahme der Teilnichtigkeit des Staatsvertrags aufgrund der aus der staatskirchenrechtlichen Parität folgenden staatlichen Verpflichtung zur gleichmäßigen Förderung vergleichbarer Religionsgemeinschaften unmittelbar gegen den Beklagten (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009, a.a.O., juris, Rn. 194) zu richtender Anspruch des Klägers auf finanzielle Förderung nicht gegeben ist.

    Es sind insbesondere keine Anhaltspunkte für die Annahme ersichtlich, dass die Vertragsparteien - und der Landesgesetzgeber - den Bestand des gesamten Vertragswerks, das neben der finanziellen Förderung und der Höhe der Fördermittel auch noch andere Regelungen beinhaltet, von der Gültigkeit der Vorschrift abhängig machen wollten, die allein die Verteilung der vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel regelt, nicht aber die Grundlage für die Entscheidung zur finanziellen Förderung der jüdischen Gemeinden und die Höhe der Fördersumme (§ 1 Staatsvertrag) durch das Land Rheinland-Pfalz bildet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009, a.a.O., juris, Rn. 192, 193).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 6 B 10003/10

    Anspruch der Jüdischen Gemeinde Speyer auf Landesförderung offen

    Auszug aus VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11
    Der Antrag blieb erfolglos (Beschlüsse des erkennenden Gerichts vom 16. Dezember 2009 - 1 L 1253/09.MZ - und des OVG Rheinland-Pfalz vom 10. Februar 2010 - 6 B 10003/10.OVG -).

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die beigezogene Verwaltungsakte (1 Leitzordner), 7 Bände des Landeshauptarchivs Koblenz und auf die Verfahren 7 K 520/08.MZ, 1 L 1253/09.MZ, 1 K 912/12.MZ sowie 6 B 10003/10.OVG verwiesen.

    Es spricht nämlich einiges für die Annahme, dass die Regelungen über die Zuweisung der Mittel ausschließlich an den Beigeladenen und dessen Betrauung mit der Mittelvergabe auch an ihm nicht angehörende Gemeinden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, mit dem Grundrecht aus Art. 4 GG i.V.m. dem aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Rechtsstaatsprinzip unvereinbar und damit nichtig sind (vgl. insoweit auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 6 B 10003/10.OVG - LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2012 - LVG 1/12 -).

    Auch insoweit wird nämlich dem Landesverband als einer mit dem Kläger in Konkurrenz stehenden Organisation maßgeblicher Einfluss auf die Feststellung der Fördervoraussetzungen in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise eingeräumt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 6 B 10003/10.OVG -).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11
    Als Grundlage für den Anspruch des Klägers kommt nur staatliches Recht in Betracht, nämlich der mit Zustimmungsgesetzen vom 8. März 2000 (GVBl. S. 96) und 2. März 2006 (GVBl. S. 92) in Landesrecht transformierte Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz, in dem sich der Beklagte zur Erbringung finanzieller Leistungen verpflichtet (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 7 C 7/01 -, BVerwGE 116, 86 und juris, Rn. 17 - 19).

    Die erforderliche Prüfung und Entscheidung obliegt - als Anwendung einer Regelung der staatlichen Rechtsordnung - den staatlichen Organen, letztlich den Gerichten (BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 2 BvR 263/86 -, BVerfGE 83, 341 und juris, Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 19).

    Dabei stellen in der Regel das gemeindliche Selbstverständnis und die Aufnahme in eine Vereinigung nach einer durch diese erfolgte Überprüfung auf die Übereinstimmung mit ihren Zielen und ihrer Praxis eine ausreichende Grundlage für die Annahme dar, dass das aufgenommene Mitglied eine jüdische Gemeinde i.S.d. Staatsvertrags ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 21, 23).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11
    Die erforderliche Prüfung und Entscheidung obliegt - als Anwendung einer Regelung der staatlichen Rechtsordnung - den staatlichen Organen, letztlich den Gerichten (BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 2 BvR 263/86 -, BVerfGE 83, 341 und juris, Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - A 2 S 339/98
    Auszug aus VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11
    Unabhängig von der Frage, ob eine nicht überregionale Vereinigung wie eine bloße Zweigniederlassung der Chabad Lubawitsch-Bewegung, die sich im Übrigen vorwiegend um bildungs- und soziale Angelegenheiten kümmert ( http://de.wikipedia.org/wiki/CHABAD ), die erforderliche religiöse Überprüfung für eine Anerkennung als jüdische Gemeinde innerhalb einer der verschiedenen Richtungen des Judentums überhaupt qualifiziert vornehmen kann - was die Kammer bezweifelt -, lässt sich den Bestätigungen schon nichts dafür entnehmen, dass die erforderliche Prüfung (vgl. hierzu etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. November 2004 - A 2 S 339/98 -, juris, Rn. 52 - 55; VG Köln, Urteil vom 31. Mai 2007 - 16 K 1141/06 -, juris, Rn. 48 - 52) anhand vorgegebener Kriterien erfolgt ist.
  • VG Köln, 31.05.2007 - 16 K 1141/06

    Jüdische Liberale Gemeinde Köln muss an Landesmitteln zur Förderung der Jüdischen

    Auszug aus VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11
    Unabhängig von der Frage, ob eine nicht überregionale Vereinigung wie eine bloße Zweigniederlassung der Chabad Lubawitsch-Bewegung, die sich im Übrigen vorwiegend um bildungs- und soziale Angelegenheiten kümmert ( http://de.wikipedia.org/wiki/CHABAD ), die erforderliche religiöse Überprüfung für eine Anerkennung als jüdische Gemeinde innerhalb einer der verschiedenen Richtungen des Judentums überhaupt qualifiziert vornehmen kann - was die Kammer bezweifelt -, lässt sich den Bestätigungen schon nichts dafür entnehmen, dass die erforderliche Prüfung (vgl. hierzu etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. November 2004 - A 2 S 339/98 -, juris, Rn. 52 - 55; VG Köln, Urteil vom 31. Mai 2007 - 16 K 1141/06 -, juris, Rn. 48 - 52) anhand vorgegebener Kriterien erfolgt ist.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 1/12

    Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise

    Auszug aus VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11
    Es spricht nämlich einiges für die Annahme, dass die Regelungen über die Zuweisung der Mittel ausschließlich an den Beigeladenen und dessen Betrauung mit der Mittelvergabe auch an ihm nicht angehörende Gemeinden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, mit dem Grundrecht aus Art. 4 GG i.V.m. dem aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Rechtsstaatsprinzip unvereinbar und damit nichtig sind (vgl. insoweit auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 6 B 10003/10.OVG - LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2012 - LVG 1/12 -).
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